Ärzte und Heilberufe
- Rechnungswesen
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Beratung zu Praxiserwerb und Praxisnachfolge
Freiberufler und Unternehmer
- Rechnungswesen
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Beratung zur Unternehmensnachfolge
Immobilieneigentümer
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Vermögensplanung
- Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatleute
- Steuererklärung
- Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögensplanung
- Sicherung Ihrer Alterseinkünfte
- Testamentsgestaltung
Rechtsberatung
- Sichere und verständliche Testamentgestaltung
- Erben und Schenken unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Privates Baurecht
- Vertragsrecht
Unternehmensnachfolge, Erben und Schenken in Berlin
Sie wollen Ihr Unternehmen oder Ihr Privatvermögen für eine Nachfolge rechtzeitig vorbereiten oder suchen für den Fall der Fälle nach einer klaren Regelung, die wirtschaftlich und steuerlich günstig gestaltet sein soll? Zu diesem Thema können wir beraten.
Steuerberatung
Unser Servicepaket für Selbstständige
Wenn Sie sich als Selbstständiger lieber auf Ihre Unternehmensziele konzentrieren wollen, bieten wir Ihnen gerne die Übernahme des laufenden Rechnungswesens und die Abrechnung der Lohn- und Gehaltsdaten an. Über den Monatsabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertungen gewinnen Sie Entscheidungszahlen für Ihre Unternehmensführung
Rechnungswesen für Ärzte
Der erste Schritt zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Arztpraxis ist ein aktueller Überblick über Ihre Zahlen und Ergebnisse.
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin mit beiden Beinen im Beruf stehen, bietet es sich an, das Rechnungswesen in erfahrene Hände zu geben. Wenn Sie uns Ihre Belege anvertrauen, halten wir Ihnen den Rücken frei und liefern Ihnen zeitnahe und verständliche Auswertungen mit einer Liquiditätsanalyse. Denn Liquidität und Gewinn liegen in der Arztpraxis oft Welten auseinander. Machen Sie sich selbst ein Bild durch diese Musterauswertung.
Betriebswirtschaft für Ärzte und Heilberufe
In jeder Veränderung im Gesundheitsmarkt liegen Risiken, aber auch Chancen. Stehen Sie ganz am Anfang Ihrer Existenz, stehen Sie mitten in Ihrer Praxis oder suchen Sie neue Wege für ein sicheres Einkommen, dann beraten wir Sie gerne bei der Planung Ihrer Ziele und der Sicherung Ihrer Praxisergebnisse.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir Ihnen
- Praxisbewertung bei Kauf oder Praxisnachfolge
- Existenzgründungsberatung mit Finanzierungsberatung
- Steuerliche Gestaltung bei Einzel- und Gemeinschaftspraxen
- Vermögensplanung
- Beratung zur Praxisnachfolge
Besuchen Sie auch unser Portal für Heilberufe oder lesen Sie in unserem Informationsbrief „Gesundheit und Steuern“.
Beraten, prüfen und erklären
Zu den klassischen Aufgaben der Steuerberatung gehören alle betrieblichen und persönlichen Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide.

Benötigen Sie Hilfe zum Thema Steuerberatung?
Vermögensplanung
Ihr Vermögen soll sich sicher rechnen
Vermögensplanung
Sind Ihre Kapitalanlagen so strukturiert, dass sie auch steuerlich keine unangenehmen Überraschungen bergen?
Antwort in allen Fragen der Vermögensplanung finden Sie bei uns in einem intensiven Beratungsgespräch.
Sicherung der Alterseinkünfte
Die richtige persönliche Vorsorge sollte schon beim Berufsstart eine große Rolle spielen. Wir begleiten Sie auch nach Ihrer aktiven beruflichen Laufbahn bei der Sicherung Ihrer Alterseinkünfte und der Steuerplanung oder Ihrer Testamentsgestaltung.
Immobilienberatung
Wirft Ihr Haus- und Grundbesitz ausreichend Rendite ab?
Wie können Sie den Fiskus an Modernisierungsmaßnahmen am besten beteiligen?
Sind Ihre Kapitalanlagen so strukturiert, dass sie auch steuerlich keine unangenehmen Überraschungen bergen?
Antwort in allen Fragen der Vermögensplanung finden Sie bei uns in einem intensiven Beratungsgespräch.
Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für die Vorbereitung einer Nachlassgestaltung bieten wir ihnen hier unsere
spezielle Infoseite an.

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Rechtsberatung
Was wir bieten
Unser Anspruch ist es, mit Fachkompetenz und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte und unternehmerischen Belange sowie der Persönlichkeit unserer Mandanten ergebnisorientierte Lösungen zu finden. Ganzheitliche individuelle Beratung und außergerichtliche Streitbeilegung sind für uns ebenso wichtig wie die Prozessvertretung.
Roland Halfar steht Ihnen als Rechtsanwalt mit Rechtsberatung zur Seite. Neben der allgemeinen Rechtsberatung sind die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit das Arbeitsrecht, Erbrecht und Schenkungsrecht, Mietrecht und privates Baurecht.
Leistungen zum Arbeitsrecht
Beratung zur Personaleinstellung und -betreuung, zu Arbeitsverträgen und Kündigungen und daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten.
Leistungen zum Mietrecht
Roland Halfar bietet Ihnen Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung im Wohnungsmietrecht und im gewerblichen Mietrecht.
Rechtssicher Bauen
Im privaten Baurecht berät Sie Herr Halfar zu allen Rechtsfragen von der Planung bis zur Erstellung von Bauvorhaben mit allen dazu notwendigen Verträgen. Die Tätigkeit umfasst die Beratung von Bauherren, Bauunternehmen, Ingenieuren und Architekten bezüglich Fragen der
- Vertragsgestaltung von Bauverträgen nach BGB oder VOB mit rechtlicher Begleitung während der Auftragsphase
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen und Vergütungsansprüchen
- Haftung bei Bauverzögerung und Gewährleistungsansprüchen
- außerdem bei Fragen zum Schadenersatz
- und bei der Nachtragsprüfung sowie der Nachtragsabwicklung.
Allgemeines Vertragsrecht
Zum allgemeinen Vertragsrecht berät Sie Herr Halfar in allen Rechtsfragen (z. B. Kaufrecht), zur Vertragsgestaltung und Prozessführung.
Erbrecht und Schenkungsrecht
Unsere Kanzlei vertritt Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolgeplanung.
- Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht, postmortale Vollmacht)
- Gestaltung und Auslegung von Verfügen wie Testament, Erbvertrag
- Beratung und Vertretung in der Erbauseinandersetzung (Erbengemeinschaft)
- Unternehmensnachfolge, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf den Todesfall
- Pflichtteil (Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsanspruch, Ausgleich von Schenkungen, Pflichtteilsergänzungsanspruch)
- Dürftigkeit des Nachlasses, Nachlassinsolvenz
- Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Enterbung
- Nacherbschaft, Vorerbschaft
- Erbschein (Vertretung im gerichtlichen Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins)
- Ausschlagung des Erbes
- Ausgleichung von Zuwendungen und Schenkungen unter Lebenden
- Testamentsvollstreckung
- Vertretung in sonstigen gerichtlichen Verfahren (Pflichtteilsklage, Klage auf Feststellung des Erbrechts, Erbauseinandersetzungsklage, Klage auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, Auskunftsklage)
- Erbschaftsteuer
- Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht, postmortale Vollmacht)

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Streitschlichtung
Die moderne Alternative, Konflikte zu lösen
Streitschlichtung ist ein modernes außergerichtliches Verfahren, in dem die Parteien unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts die Chance haben, ihren Konflikt eigenverantwortlich und ohne Richterspruch zu lösen.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich die Konfliktparteien, eine gemeinsame Vereinbarung zu finden, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dabei treffe ich keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern bin lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Das Streitschlichtungsverfahren bietet im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung für alle Parteien eine Reihe von Vorteilen:
- Die Parteien können ihre individuellen Belange beim Finden der Lösung mit berücksichtigen und kreative eigene Lösungen entwickeln.
- Die Parteien haben im Streitschlichtungsverfahren die Möglichkeit, eine Win-Win-Situation zu erreichen, die nicht durch ein Gerichtsurteil und einen verlorenen Prozess belastet wird. Damit bietet sich die Chance, die persönliche und geschäftliche Beziehung zu erhalten.
- Das finanzielle und menschliche Risiko im Verlust eines Prozesses, eines möglichen Fehlurteils und die z. T. erheblichen Kosten werden vermieden.
Voraussetzungen
An erster Stelle steht der Wille aller Parteien, eine faire und für alle akzeptable Lösung herbeizuführen, die auch Kompromissbereitschaft voraussetzt. Das Streitschlichtungsverfahren eignet sich nicht bei rein juristischen Auseinandersetzungen, bei denen eine schwierige Rechtsfrage gerichtlich grundsätzlich geklärt werden muss. Auch ein starkes Machtgefälle zwischen den Parteien kann die Erfolgsaussichten einer Streitschlichtung von vorneherein in Frage stellen.
Ansonsten ist fast jeder Streit geeignet, insbesondere aber
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
wenn es über Leistungs- oder Verhaltensfragen, Arbeitszeit oder Vergütung Probleme gibt, eine Kündigung droht oder bereits erfolgt ist, Betriebsklima und öffentliches Ansehen geschädigt werden könnten. - Partner und Gesellschafter in Unternehmen,
wenn Spannungen unter Gesellschaftern wirtschaftliche, organisatorische oder rechtliche Interessen als Grund haben. - Entscheidungskonflikte,
wenn die Moderation von anstehenden Entscheidungen wie Unternehmensnachfolge, Erweiterung oder Verkauf eines Unternehmens ansteht. - Erbrecht, Familienrecht,
wenn Trennung und Scheidung vermieden oder durch wirtschaftliche und emotionale Gründe zu einem Rosenkrieg führen können. - Streitigkeiten,
die auf menschlichen Problemen beruhen.
Wie gehen wir vor?
Ein Streitschlichtungsverfahren basiert auf gegenseitiger Fairness. Der erste Schritt zielt deshalb darauf, Kommunikation zwischen den Parteien und eine grundsätzliche gegenseitige Verständnisbereitschaft herzustellen. Dazu werden zunächst Kommunikationsregeln festgelegt und die Parteien nach ihren Positionen und individuellen Interessen gefragt.
Der Rechtsanwalt hat dann die Aufgabe, als unparteiischer Vermittler den Rahmen für die sachliche Auseinandersetzung und damit eine Zukunftsperspektive zu schaffen. Im Gegensatz zur Gerichtsverhandlung, bei der in der Regel nur eine Partei gewinnt, zielt das Verfahren auf eine Win-Win-Strategie ab. Das bedeutet, dass keine Partei mit der angestrebten Lösung verliert.
Erfolg setzt Wissen und Erfahrung voraus
Der Erfolg des Verfahrens beruht auf speziellen Verhandlungs-, Moderations- und Kommunikationstechniken. Hinzu kommt das notwendige rechtliche und steuerrechtliche Hintergrundwissen. Als Rechtsanwalt und Vertrauenspartner steht Ihnen Herr Halfar zur Verfügung.
Was kostet ein Streitschlichtungsverfahren?
Vor Beginn des Verfahrens werden die Kosten mit den Parteien vereinbart und damit sicher begrenzt. Da keine Gerichtskosten entstehen und die Parteien ihre Lösung mitgestalten, bleiben die Kosten im überschaubaren Rahmen.
Für ein unverbindliches Vorgespräch steht Ihnen Herr Halfar gerne zur Verfügung.

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Unternehmensnachfolge
Erben und Schenken in Berlin
Erben und Schenken: Planen und Gestalten
Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung zu gravierenden Steuerfolgen führen. Deshalb ist die rechtzeitige Steuerberatung wichtiger denn je. Wir planen und gestalten für Sie, wie Sie Schenkungen und Erbschaftsregelungen rechtzeitig durchführen, damit alle Steuervorteile ausgeschöpft werden können.
Testamentsgestaltung
Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung bis hin zum fertig formulierten Entwurf, den Sie nur noch übernehmen müssen.
Unternehmensnachfolge
Über 300.000 Eigentümerwechsel sind derzeit in Unternehmen in der Bundesrepublik zu regeln. Das ist eine besondere Herausforderung für den Mittelstand und eine Riesenchance für Existenzgründer.
Wie hoch ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unterscheidet nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Erblasser.

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